Sehr geehrter Herr Forster,
wenn man die Preisentwicklung bei Rohöl und Kraftstoffen an den Tankstellen miteinander vergleicht, ist Ihre Frage zunächst nachvollziehbar. Bei einem Vergleich der Ölpreise auf den internationalen Märkten mit den Kraftstoffpreisen an den Tankstellen, sind jedoch einige Randbedingungen zu beachten.
Die Preise für Rohöl und der daraus hergestellten Kraftstoffe werden auf den internationalen Ölmärkten völlig unabhängig voneinander gehandelt, die Preise für die einzelnen Produkte bilden sich also relativ unabhängig voneinander je nach Angebot und Nachfrage.
Die Preise für die Kraftstoffe im Inland konkurrieren mit den jeweiligen Preisen auf den internationalen Märkten. Sie folgen deshalb primär den Produktpreisen auf den internationalen Märkten und nicht den Ölpreisen.
Die Entwicklung der Tankstellenpreise muss demzufolge mit den jeweiligen Produktnotierungen auf diesen internationalen Märkten verglichen werden und unterliegen auch wettbewerblichen Schwankungen (Preisanhebungen/-senkungen).
Unabhängig davon hat das zuständige Bundeskartellamt wegen der zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern aber auch auf Grund von Eingaben freier Tankstellenbetreiber im Mai 2008 eine Untersuchung des Wettbewerbs auf den Märkten für Benzin und Diesel eingeleitet.
Während viele Verbraucher die Preisbildung bei Benzin und Diesel in Frage stellten, warfen freie Tankstellenbetreiber den Mineralölgesellschaften vor, sie mit Beschaffungspreisen über den Tankstellenabgabepreisen in so genannte Preis-Kosten-Scheren zu nehmen. Ziel dieser Sektoruntersuchung ist es, grundsätzlich zu analysieren, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden die generellen Marktbedingungen geprüft und gegebenenfalls Wettbewerbsverzerrungen identifiziert.
Der Abschlussbericht ist voraussichtlich im Sommer diesen Jahres zu erwarten. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ergeben, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es keine rechtliche Regelung gibt, die ein Verbot beinhaltet, den Preis z.B. innerhalb eines Tages mehrfach zu ändern. Rechtlich ist nach überwiegender Auffassung die zur Selbstbedienung freigegebene Tanksäule ein Angebot an den potenziellen Käufer, das Benzin zu kaufen. Dieses Angebot wird durch Betanken des Autos angenommen, so dass ein Kaufvertrag zustande kommt. Es gibt keine Vorschrift, die die Beibehaltung eines Preisangebots innerhalb einer festgelegten Frist vorschreibt.
Das Bundeskartellamt, dessen Aufgabe es ist, unter anderem auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wettbewerbswidriges Verhalten aufzugreifen und gegebenenfalls auch zu ahnden, beobachtet den Mineralölmarkt in Deutschland sehr aufmerksam. Wegen der erheblichen Belastungen, die durch die hohen Preise für Wirtschaft und private Verbraucher entstanden sind, wird die Preisentwicklung auch von den zuständigen Fachreferaten im Bundesverbraucherschutzministerium laufend verfolgt. Ich kann Ihnen versichern, dass mein Haus das auch in Zukunft aufmerksam tun wird.
Mit freundlichen Grüßen