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Beantwortet
Autor Wolfgang Mohr am 14. April 2010

Agrarsozialpolitik und Förderung

Verantwortung für den Naturraum

Antwort
von Ilse Aigner am 26. Juli 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Mohr,

die Zahlung von Agrarsubventionen ist unter anderem an umfassende Verpflichtungen gebunden, etwa in den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Tierschutz und Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand.

Werden Verstöße gegen einzelne oder mehrere Anforderungen (z.B. Beseitigen bestimmter Landschaftselemente) festgestellt, kommt es, ähnlich wie Sie vorschlagen, zu Kürzungen der EU-Zahlungen: Die Kürzungen betragen je nach Schwere, Ausmaß und Dauer des Verstoßes zwischen einem und 100 Prozent!

Ein Landwirt darf Flächen grundsätzlich nur dann bearbeiten, wenn er dazu berechtigt ist, etwa weil sie ihm gehören bzw. weil er sie gepachtet hat. Jedoch wird für einen öffentlichen Wegerand, wie Sie ihn ansprechen, keine Agrarbeihilfe gewährt.

Mit Hilfe von flächendeckenden Verwaltungskontrollen und stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen werden nicht förderfähige Flächen von der Gewährung von Agrarbeihilfen ausgeschlossen, so auch ungerechtfertigt umgebrochene Wegeränder.

Im Übrigen liegt es auch im Interesse des Eigentümers, sein Recht durchzusetzen, wenn ein Landwirt einen Wegerand bearbeitet, der nicht zu seiner Fläche, sondern beispielsweise der Kommune gehört.

Mit dem Brutraum für Lerchen in bewirtschafteten Feldern nennen Sie übrigens ein sehr gutes Beispiel zur Förderung der Biodiversität: Durch so genannte „Lerchenfenster“, d.h. Aussparungen von ca. 20 Quadratmetern bei der Einsaat einer Ackerkultur, wird zusätzlicher Brutraum für die Lerchen geschaffen und deren Population gefördert. Diese „Lerchenfenster“ werden als uneingeschränkt beihilfefähige und als in der Produktion befindliche Flächen gewertet.

Das bedeutet, dass die Landwirte auch für diese nicht mit einer Ackerkultur bestellen Flächenteile die Betriebsprämie erhalten und ihnen mit der Anlage dieser „Lerchenfenster“ kein finanzieller Nachteil entsteht. Die Anlage dieser „Lerchenfenster“ in einer Ackerkultur ist eine besonders natur- und umweltverträgliche Form der Bewirtschaftung von Ackerflächen im Sinne der Biodiversität.

Weitere Hinweise zu den Aktivitäten meines Hauses im Bereich Biodiversität finden Sie auf unserer Internetseite http://www.hier-waechst-vielfalt.de/ .

Mit freundlichen Grüßen