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Beantwortet
Autor Richard Käuper am 15. April 2010
12967 Leser · 111 Stimmen (-1 / +110)

Agrarsozialpolitik und Förderung

Einfuhrbestimmungen Schnittblumen

Sehr geehrte Frau Ministerin,
habe vor kurzem in einem Fernsehbeitrag erfahren, dass lt. EU-Richtlinie Schnittrosen bis 70 cm Länge nur 5 Blätter und Dornen mit max. 0,6 cm Länge haben dürfen.
Können Sie mir mitteilen, welcher der 16.000 EU.Beamten einen solchen Schwachsinn formuliert oder hat nur die deutsche Rosenlobby gut gearbeitet.
Immerhin sollen ja 30% der Schnittrosen aus Kenia kommen.

Mit freundlichem Gruß!

Richard Käuper

+109

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Antwort
von Ilse Aigner am 26. Juli 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Käuper,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine Recherche meines Hauses im Amtsblatt der EU-Kommission hat ergeben, dass solch eine Verordnung nicht existiert.

Ich will Ihnen gerne kurz die rechtliche Lage darlegen:

Die seinerzeit erlassene Verordnung aus dem Jahr 1968 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für frische Schnittblumen und frisches Blattwerk ((EWG) Nr. 316/68) wurde aufgehoben mit der Verordnung von 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte ((EG) Nr. 1234/2007) und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Für Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen, frische Schnittblumen und frisches Blattwerk gibt es damit keine außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen mehr, die früher wegen Nichteinhalten von Qualitätsnormen galten.

Vor diesem Hintergrund wurde auch die nationale Verordnung über Qualitätsnormen für Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sowie frische Schnittblumen und frisches Blattwerk von 1971 (BGBl. I S. 1815) mit der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse vom 10. Juni 2009 (BGBl. I S. 1269) aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen