Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Uwe Heller am 06. Mai 2010
8635 Leser · 74 Stimmen (-3 / +71)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Gebühren bei Kreditkartennutzung

Sehr geehrte Frau Ministerin,
als ich ca. um 1990 meine erste Kreditkarte erhielt, wurde von den Kartenunternehmen klar auf einige Regeln verwiesen: 1. eine Kreditkarte ist in Deutschland zugelassenes Zahlungsmittel. 2. Wenn eingetragene Akzeptanzstelle darf im Einzelfall die Annahme nicht verweigern. 3. Es gibt keinen Mindestbetrag für die Nutzung. 4. Es dürfen keine Gebühren oder Aufschläge den Karteninhaber berechnet werden.
Heute scheint sich einiges bei der Nutzung verändert zu haben. Mal abgesehen von Schlitzohren, die einem glaubhaft machen wollen, das Erfassungsgerät sein in der vierten Woche nacheinander defekt, wird im Internet vermehrt versucht, die Umsatzgebühren auf den Kartennutzer, also den Verbraucher abzuwälzen; meist sind es 1-2% vom Umsatz, aber auch höhere Gebühren, insbesondere bei Fluglinien (RyanAir) sind schon Fakt. Selbst der Umweg über Bezahlsysteme wie PayPal sind meist nicht mehr kostenfrei für den Nutzer. Man wird zunehmend durch diese Gebühren gezwungen, Vorkasse zu leisten, obwohl meines Wissens in Deutschland noch der Grundsatz: "erst Leistung, dann Bezahlung" gilt Selbst in guten Hotels ist es mir bereits passiert, vorher bezahlen zu müssen.
Sicher kann man auch auf dem Standpunkt stehen, es gäbe andere Anbieter, die Auswahl ist ja vielfältig und der Kunde sein frei. Ich befürchte, diese Auswahl wird bald verschwinden, wenn hier nicht klare Regeln erlassen werden. Der Markt "Internet" ist ja noch relativ jung und wurde bisher weitestgehen sich selbst überlassen. Auch andere Fragen weitaus wichtigerer Art haben aber gezeigt, dass sich hier schnell ein dem allgemeinen Recht entgegenstehender Raum entwickeln kann.
Welche Rechte kann ich in solchen Fällen geltend machen? Gedenkt Ihr Ministerium gegen diesen Umlagerung von Gebühren auf den Kunden etwas zu unternehmen? Oder gibt es vieleicht schon solche Regeln/Gesetze und es unternimmt nur niemand etwas gegen den Verstoss?
Da ich gerne im Internet einkaufe hoffe ich, durch Ihr Ministerium hierfür die nötige Unterstützung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Heller

+68

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.