Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Marius John am 11. Mai 2010
9084 Leser · 51 Stimmen (-2 / +49)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bedienungsanleitungen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

Ich habe da eine Frage, die mich schon seit Monaten beschäftigt.

Neulich schaffte ich mir ein GPS-Gerät an. Nachdem ich die Verpackung öffnete sortierte ich erstmal fünf fremdsprachige Bedienungsanleitungen aus, bevor ich die Anleitung in deutscher Sprache fand. Das ist vergleichsweise noch harmlos.

Wieso ist es immer noch "Standard", dass Unternehmen eine "ein Zentimeter dicke" Bedienungsanleitung zu ihrem Produkt beilegen, wovon gerade 20 Seiten auf deutsch sind? Diese vielen Sprachen verwirren und machen das Büchlein nur unnötig dick. Stattdessen sollten einige Bedienungsanleitungen lieber auf erträglichem Deutsch geschrieben und besser verständlich sein.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Marius John

+47

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.