Sehr geehrter Herr Baumgärtel,
die unabhängige Finanzberatung gegen Zahlung eines Beratungshonorars kann für Verbraucher eine sinnvolle Alternative zur Beratung gegen Provision sein.
Eine Honorarberatung benötigt aber einen sicheren rechtlichen Rahmen. Sonst besteht die Gefahr des Missbrauchs.
Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, mit wem er es zu tun hat:
Ob mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung, also dem Honorar lebt und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient.
Im Versicherungsbereich ist ein Modell zur Honorarberatung bereits gesetzlich geregelt, und zwar für die so genannten „Versicherungsberater“. Diesen ist die Vermischung der Provisions- mit der Honorarberatung von Verbrauchern nicht erlaubt. Ein wesentlicher Grund ist die klare Unterscheidbarkeit.
Daher müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Verbraucher als Versicherungsmakler gegen Provision beraten wollen oder ob Sie dauerhaft das Berufsbild des Versicherungsberaters wählen. Grundsätzlich ist es natürlich auch denkbar, zwei separate Unternehmen zu gründen. Mir ist dabei jedoch wichtig, dass der Verbraucher volle Transparenz hat.
Mit freundlichen Grüßen