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Autor Judith Kunst am 15. Juli 2010
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Landwirtschaft

das Anbauverbot von MON810 in Deutschland von der Firma Monsanto

Sehr geehrte Frau Aigner,

wir schreiben gerade unsere Themenfeldarbeit (Vorbachelorarbeit) im Rahmen unseres Studiums an der HWR Berlin. Das Thema umfasst "das Anbauverbot MON810 in Deutschland von der Firma Monsanto".

Gerne würden wir ein paar Fragen an Sie richten:

1.)Wie steht das BMELV zur derzeitigen Frage der Renationalisierung des Entscheidungsprozesses über die Inverkehrbringung von GVOs?

2.)Stimmt es, dass momentan MON810 in Deutschland nicht angebaut werden darf, dafür aber in Futtermittel und übers Futtermittel auch in Lebensmittel enthalten sein kann?

3.) Wie hat Deutschland gestimmt, als es um die erneute Zulassung von MON810 auf EU- Ebene ging? Inwieweit konnte Deutschland seine Stimme einbringen?

4.) Hat das EFSA die Bedenken seitens der Bundesregierung, bezugnehmend auf Forschungsbericht z.B. vom BfN, in seiner erneuten Zustimmung für MON810 mit einfließen lassen?

5.) Wird es in Deutschland erneut zu einem Anbau kommen, wenn die EU Kommission eine erneute Zulassung ausspricht, oder kann erneut von der Schutzklausel Gebrauch gemacht werden?

6.) Wie steht das BMELV zum BVL? Ist es der Behörde weisungsberechtigt? Nach ihrer Einschätzung ist das BVL der EFSA zugeneigt?

7.) Wie sehen sie die Ruhigstellung des Verfahrens der Klage seitens Monsanto gegenüber? Welchen Grund gibt es, seitens des BMELV, solch einer Ruhigstellung zuzustimmen?

8.) Inwiefern ist die Firma Monsanto auf Sie zugetreten in Zusammenhang mit Monsanto? Gab es Gespräche oder wurde es hauptsächlich über Schriftverkehr geregelt?

Wir würden uns sehr über eine Antwort seitens ihres Ministeriums freuen. Gerne übersenden wir Ihnen, die fertige wissenschaftliche Arbeit!

Ihnen noch ein paar schöne sonnige Tage.

Mit freundlichem Gruß

Judith Kunst

+73

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