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Autor Hans Brinkmann am 16. Juli 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Betrug in VW/Audi Werkstätten - Einbau von Autogasanlage

Sehr geehrte Frau Ministerin

UNGLAUBLICH aber WAHR

Im August 2006 ließ ich in meinen Vw Golf ,in einer VW/Audi Werkstatt ,nachträglich eine LPG-Autogasanlage einbauen.
Der mehr als mangelhafte Einbau wurde nicht Fach-u.Sachgerecht durchgeführt(OLG Urteil).Die Gasanlage durfte seit Oktober 2003 in Deutschland gar nicht verbaut werden.Seit 01.04.2006 in Deutschland zwingend vorgeschriebene Abnahme nach § 70 -Bescheinigt durch Oberste Landesbehörde-wurde nicht durchgeführt .Mein FZg ist ausschliesslich für Benzinbetrieb freigegeben.Zwingend erforderliche Unterlagen zur Wiedererlangung der erloschenen Betrierbserlaubnis wurden NICHT vorgelet,bzw.wurden in dieser Werkstatt in Zusammenarbeit mit TÜV wissentlich FALSCH bescheinigt.Vorgaben des Fahrzeugherstellers und Gasanlagen Herstellers wurden ignoriert.Div. Gesetzliche Vorschriften der STVZO( §§,70,21,19/2,41) wurden ignoriert ,da die Gasanlage die technischn Vorraussetzungen zur Zulassung gemäss gen. §§ nicht erfüllt(Gutachten liegt vor).Trotzdem bescheinigen TÜV und Einbauwerkstatt den Einbau nach geltenden Vorschriften.Seit Einbau der Gasanlage zunehmende Motorprobleme bis zum Motorschaden (über fast 2 Jahre-innerhalb der Garantiefrist).Wiederholte Werstattbesuche und Hinweise auf -WARNHINWEISE-der Gasanlage wurden Ignoriert .Im Verlauf Kontaktaufnahme mit VW Kundenbetreuung und VW Versicherungsdienst,Ergebnis :Unvermögen von beiden Institutionen(nähere Erläuterung kann nachgereicht werden).
Im Internet habe ich festgestellt das diese teilweise Höchstkriminelle Vorgehensweise in Werkstätten fast Normalfall ist.Die Betroffenen werden schlichtweg in Motorschäden genötig-Ist der Motorschaden vorhanden bleibt jeder auf sich allein gestellt(meist lag der Motorschaden nach Ablauf der 2 Jahres-Garantiefrist der Gasanlage).Diese unzumutbaren Zustände nehmen laufend zu(div.Internetforen).
Neben den finanziellen Ausfällen müssen sich die Betroffenen noch Monatelang mit den Werkstätten auseinandersetzen und mit Gerichten.
In meinem Fall entstand ein Schaden von ca.20 000,-Euro sowie Gerichts-u.Gutachterkosten von ca.9500,- Euro.
(Zivilrecht) zugesprochen wurden mir ca.8500.- sowie ca.800,-Gerichtskosten.Da ich mein Fahrzeug weiter bewegt habe-nach div.Reparaturversuchen der Werkstatt wurde ich mit dem Fahrzeug immer wieder aus der Werkstatt entlassen!!!..Das Fahrzeug hätte Nicht weiter bewegt werden dürfen(d.h- Man setzt bei Kunden voraus: Größere Fachliche Kompetenz als Werkstatt,Studium der Rechtswissenschaften) .

Von den Gerichten NICHT berücksichtig: Prozessbetrug der Werkstatt: Wissentliche Falschbeurkundung(TÜV/Werkstatt) und Falschaussagen vor Gericht der Zeugen, müssten in einem Strafprozess geklärt werden ( Das würde weiteren Stress und Aerger und KOSTEN verursachen).

Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist erfolgt.
Eingabe bei oberster Landesbehörde Schleswig-Holstein ist erfolgt.

Die Vorgehensweise der Fahrzeughersteller,der sog.Kundenbetreuungen und Werkstätten ist völlig unakzeptabel.

Kontaktaufnahme mit ADAC-insges.Stundenlange Gespräche-Ergebnis: Keine Möglichkeit zur Veröffentlichungda angeblichEinzelfall.Hinweis auf Internetforen blieb erfolglos. Gerade der ADAC sollte seine Mitglieder auf die Gefahren beim Umgang mit Werkstätten hinweisen: Selbst der ADAC weist mit keinem Wort darauf hin das in Deutschland KEIN Fahrzeughersteller eine Freigabe für nachträglichen Einbau von Autogasanlagen erteilt hat-die Einbauwerkstätten selbsverständlich NICHT!!
ADAC-Motorwelt 1/2010.Aussage: der Ottomotor verträgt Benzin und Autogas. Bezogen auf Autogas ist dies irreführend/Falsch: der Ottomotor verträgt nur dann Autogas,wenn Gasgeeignete Ventile/Ventilsitze verbaut sind(Mehrkosten durch Motorzerlegung).

Frage: Besteht die Möglichkeit einer Veröffentlichung auch im Interesse vieler anderer Betroffener und vor allem zukünftig Betroffener,da das Interesse für Autogas verständlicherweise zunimmt.
Autogas Interessierte sollten auf alle Gefahren hingewiesen werden -die meissten Einbauwerkstätten unterlassen dies.Die sog.Beratungsgespräche sind reine Verkaufsgespräche und offenbaren eine teilweise unglaubliche Fachl.Inkompetenz bis zu Falschaussagen.
Habe nach meinem Motorschaden(mit meinem jetzigen Wissensstand) in verschieden VW u.a Werkstätten wegen nachträglichen Einbau einer Autogasanlage in mein Fahrzeug vorgesprochen

Alle genannten Vorwürfe können in meinem Fall durch Unterlagen belegt werden.
Sollten Sie Unterlagen benötigen bin ich sehr gerne bereit diese zukommen zu lassen.

Mit reundlichen Grüßen
H.Brinkmann

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