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Autor Reinhold Bauer am 21. Juli 2010
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Tierschutz

Einfuhr von artengeschützten Tieren zur Blutauffrischung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

Gemäss der VERORDNUNG (EG) Nr. 318/2007, Artikel 2 b) können Tiere im Rahmen von Artenschutzprogrammen eingeführt werden.

Leider gibt es in Deutschland solche offiziell als Artenschutzprogramm deklarierten Programme im Gegensatz zu anderen EU Staaten nicht. Somit gibt es für uns privaten Halter keine Möglichkeit Tiere, die zur Blutauffrischung unbedingt nötig sind, einzuführen.

Beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat man sich nun so beholfen, dass man Importe für Tiere gemäss Anhang 1 der Washingtoner Artenschutzabkommen bewilligt und alles andere wird ohne weitere Prüfung einfach abgelehnt.

Ich halte seltene Ährenträgerpfauen und ohne Einfuhr von Tieren zu Blutauffrischung werden alle reinrassigen Bestände hier in den nächsten Jahren eingehen. Denn es sind alle verfügbaren Tiere im EU Raum bereits eng miteinander verwandt.

Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass man bedingt durch die Deutsche Bürokratie solche seltenen Bestände von privaten Haltern einfach eingehen lässt.

Mein Fall ist nicht der Einzige in dieser Art, denn es gilt zu beachten, die meisten artengeschützten Fasanenvögel werden von privaten Halter gehalten und nicht in Zoos oder Tierparks.

Durch diese bürokratische Blockade entsteht in vielen Beständen ein schwerer und nicht wieder gut zu machender Schaden.

Was sollen wir privaten Halter von solchen wertvollen und seltenen Tierbeständen in dieser Situation machen? Ohne Hilfe und Einsicht aus ihrem Ministerium sind wir zum Scheitern verurteilt.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf und es würde mich sehr freuen wenn ich zu diesem Thema eine Antwort von Ihnen bekommen könnte.

Mit freundlichen Grüssen
Reinhold Bauer

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