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Autor Georg Janetzke am 23. Juli 2010
8136 Leser · 75 Stimmen (-3 / +72)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bankberatungsgespräch

Sehr geehrte Frau Aigner,
ist ein telefonisches Bankberatungsgespräch mit dem Kunden und anschließender Protokollierung in schriftform
und Zustellung auf dem Postweg rechtsgültig als abgeschlossen zu betrachten ?

mit freundlichen Grüßen
Georg Janetzke

+69

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