Sehr geehrte Frau Barth,
Ihre Betroffenheit, wenn Tiere gequält werden, kann ich gut nachempfinden.
In dem konkreten von Ihnen geschilderten Fall, teilte mir das zuständige Land Mecklenburg-Vorpommern mit, dass die zuständige Behörde dem Tierhalter die Haltung von Rindern im August 2010 untersagt und zudem im September 2010 Strafanzeige gegen den Tierhalter gestellt hat. Dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Sie fragen nach den Strukturen und Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich:
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz liegt es in der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die Verfolgung und Ahndung von Verstößen ist Aufgabe der nach Landesrecht zuständigen Behörden. In der Regel sind dies die Veterinärämter.
Diese können Bußgelder bis zu 25.000,- € verhängen. Bei Vorliegen von Straftaten können Gerichte bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verhängen. Im Übrigen können die zuständigen Behörden Tierhaltungsverbote aussprechen. Somit liegt das notwendige rechtliche Instrumentarium vor, um Tierquälerei in Fällen, wie er von Ihnen geschildert wird, angemessen zu ahnden.
Zudem erhalten Landwirte die EU-Direktzahlungen nur dann vollständig ausgezahlt, wenn sie bestimmte Verpflichtungen einhalten, unter anderem zu festgelegten Tierschutzanforderungen. Werden Verstöße gegen diese Bestimmungen in auch nur einem Bereich festgestellt, werden die Direktzahlungen für den gesamten Betrieb gekürzt. Bei vorsätzlichen Verstößen oder wiederholten fahrlässigen Verstößen können die Direktzahlungen auch vollständig gestrichen werden.
Sehr geehrte Frau Barth, Fälle wie der von Ihnen beschriebene müssen in angemessener Art und Weise geahndet werden, um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Kontrollen vor Ort bei den Betrieben belegen jedoch, dass die Mehrzahl der Landwirte gewissenhaft und tierschutzgerecht wirtschaftet und geltendes Recht einhält.
Mit freundlichen Grüßen