Sehr geehrte Frau von Jaduczynski,
auch mir persönlich ist der Tierschutz ein ganz wichtiges Anliegen. In Deutschland gelten bereits hohe Tierschutzstandards. Dennoch gilt es, diese ständig weiter zu entwickeln und an veränderte allgemeine Rahmenbedingungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, neue gesellschaftliche Anforderungen oder rechtliche Anforderungen der Europäischen Union anzupassen.
Dieser Verantwortung bin ich mir bewusst und ich sehe hier durchaus Erfolge:
• 2009 ist die neue EU-Tierschutz-Schlachtverordnung in Kraft getreten, die ab 2013 gilt und neue Standards in diesem Bereich setzt.
• Die neue EU-Versuchstierrichtlinie verbessert den Schutz dieser Tiere ab 2013 EU-weit deutlich.
• Seit 20. August 2010 gilt ein EU-weites Handelsverbot für Robbenerzeugnisse.
• Bei den Beratungen zu diesen Regelungen hat sich mein Ministerium in Brüssel aktiv eingebracht, denn durch EU-Vorschriften werden besonderes viele Tiere erreicht.
• National ist das Verbot der Haltung von Legehennen in konventionellen Batteriekäfigen bereits zwei Jahre vor dem EU-Verbot umgesetzt worden.
• Bei der Haltung von Masthühnern wurden über das EU-Recht hinausgehende, strengere Regelungen erlassen.
• Zur Zeit werden konkrete Anforderungen an die Haltung von Mastkaninchen vorbereitet.
Diese Beispiele zeigen, dass sich Einiges im Tierschutz tut und wir haben schon etwas erreicht. Dies gilt auch für das von Ihnen geforderte Verbot von Akkord-Arbeit in Schlachthöfen:
Entscheidend ist aus meiner Sicht nicht, die erlaubte Arbeitsgeschwindigkeit gesetzlich zu regeln, sondern dass die bestehenden Anforderungen an den Umwelt-, Arbeits- und Tierschutz sowie an die Lebensmittelsicherheit und Hygiene von den Betrieben eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten ohne Abstriche, auch wenn im Akkord gearbeitet wird.
Es gibt bereits jetzt eine gesetzliche Regelung, nach der der amtliche Tierarzt am Schlachthof eine Verlangsamung der Produktion veranlassen kann, um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sicher zu stellen.
Ich denke, das Problem von Wildtierverlusten beim Mähen werden wir durch technische Entwicklungen weiter reduzieren können. Als Beispiel nenne ich Mähmaschinen, bei denen Wärmesensoren automatisch den Mähvorgang stoppen, wenn sie ein Tier registrieren. Dies habe ich in meiner Antwort vom 23. August 2010 beschrieben, zu finden unter http://direktzu.de/aigner/messages/26374?filter[]=answere.... Zur Zeit gibt es Forschungsprojekte, die hierzu eine zeitnahe Lösung versprechen.
Das Mähen der Flächen von der Mitte aus führt leider oft nicht dazu, dass die Tiere die Flächen verlassen. Häufig ziehen sie sich lediglich in die äußeren Segmente einer Parzelle zurück, so dass sich die Problematik lediglich verlagert.
Auch in Bezug auf das Schächten, also das Schlachten ohne vorherige Betäubung, kann ich Ihr Anliegen verstehen. Grundsätzlich ist das Schlachten ohne Betäubung in Deutschland verboten. Ausnahmen können von den zuständigen Behörden der Länder nur unter sehr engen Voraussetzungen genehmigt werden. Diese Ausnahmeregelung ist erforderlich, um insbesondere die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit zu gewährleisten.
Der Tierschutz und die Religionsfreiheit müssen als konkurrierende Verfassungsgüter angemessen zum Ausgleich gebracht werden. Ein ausnahmsloses Verbot des Schächtens in Deutschland wäre daher verfassungswidrig. Insgesamt wird in Deutschland aber im Rahmen der Ausnahmeregelung nur in geringem Umfang geschächtet.
Mit freundlichen Grüßen