Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Frank Hinz am 02. September 2010
13176 Leser · 84 Stimmen (-2 / +82)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Preistransparenz beim Lebensmitteleinkauf

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

mit Freude habe ich Ihr Engagement bei bei der Umsetzung diverser Vorschriften zu Offenlegung von Provisionen und Risiken bei Bank, Beteiligungs - und Versicherungsprodukten gelesen.

Hier nun meine Frage:

Bei diversen Einkäufen bei meinem Bäcker und Metzger wurde mir nicht mitgeteilt was die Bäckerei/ Metzgerei (bei Bezug über einen Großhändler DER Großhändler)beim meinem Verkauf eigentlich verdient. Mit erschrecken habe ich festgestellt das ich bei gleichen Produkten völlig unterschiedliche Preise zahle. Weiterhin habe ich nur durch eigene Recherche Erfahren der Genuss von Weizenprodukten Allergien auslösen könnte.

Wäre es möglich im Sinne der Verbraucher, genau wie im Finanzbereich, die Gewinne bei den einzelnen Produkten beim Kauf so zu kennzeichnen das ich genau weiß Wer Was Wann verdient und alle Allergie Hinweis (Risiken)für mich sichtbar in den Verkaufsräumen auszulegen?

Danke für die Beantwortung der Frage.

MfG
Frank Hinz

+80

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.