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Beantwortet
Autor Anne Kreutzmann am 07. September 2010

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Lärmschutz

Antwort
von Ilse Aigner am 09. Dezember 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Kreutzmann,

Ihren Wunsch nach mehr Stille in öffentlichen Räumen kann ich zunächst einmal nachvollziehen. Jedes laute Geräusch, auch Musik, kann sicherlich als Lärm empfunden werden.

Um vor Lärmbelästigungen im Alltag zu schützen, gibt es zahlreiche rechtliche Vorschriften. Eine ausführliche Darstellung hierzu finden Sie – gegliedert nach verschiedenen Lärmquellen – auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/laermschutz/kurzinfo/doc/4022.php .

Was für den Einen Lärm ist, wird von Anderen jedoch nicht als störend oder sogar als angenehm und willkommen empfunden.

Dies gilt auch für die Hintergrundmusik in öffentlichen Räumen. Hier muss jeder Gaststättenbesitzer, jeder Kaufhausbesitzer oder Betreiber von Freizeitanlagen einen Weg finden, möglichst allen Gästen gerecht zu werden.

Unsere Gesellschaft lebt auch in diesem Bereich von einem toleranten Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen