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Autor Peter Pütz-Rothe am 21. September 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Flug - Das ist ihr Recht!

Sehr verehrte Frau Ministerin Aigner.
Buchte im Jan.2010 bei Air Berlin für den 08.07.2010 einen Flug nach Venedig. Flug wurde bestätigt.
Nun buchte ich bei einem Reiseveranstalter die Hotels in Venedig und Abano.

Am 28.05.2010 informiert Air Berlin über Flugänderung.
Abflug erst 09.07. vormittag.

Mit Kosten verbundene Hotelumbuchungen werden beim Reiseveranstalter erforderlich.
Flugverspätung 19h:55min

Am 08.07.2010 weitere Flugverschiebung vom 09.07.vormittag auf 09.07.nachmittag.
Plausible Angabe von Gründen: KEINE

Weitere Barauslagen, da am 09.07.2010 ein Streik der Vaporetto, die Nutzung eines Wassertaxi erforderlich machte.

Air-Berlin reagiert anfangs nur mit Entschuldigungen, jetzt im Sept. mit Bonusgutschrift Angebot. Ich bleibe bei Geldforderung.

Um Gerichte zu entlasten, informierte ich vorerst die, auch von Ihrem Hause vorgeschlagene, söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Nur hat sich besagte Fluggesellschaft, mit der ich die Reise unternommen habe, bisher nicht bereit erklärt, an dem Schlichtungsverfahren der söp, teilzunehmen.

Was nutzen Hinweise Ihres Ministeriums, wenn sich Unternehmen dem widersetzen???
Wann wird Air Berlin zur Zusammenarbeit aufgefordert um auch dem EU-Recht Rechnung zu tragen??

Mit freundlichem Gruß
Peter Pütz-Rothe

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