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Beantwortet
Autor Peter Angerer am 23. September 2010
11313 Leser · 103 Stimmen (-3 / +100)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen

Sehr geehrte Ministerin Aigner,

in Ihrem wichtigem Schritt für mehr Verbraucherschutz in Finanzdienstleitungen (welches ich befürworte) sprechen Sie immer von "Bankberater", welche sich mit einem "Beipackzettel" an die Kunden wenden sollen (als ob es keine anderen Finanzberater - ohne Verkaufsabsichten - gäbe).

Keine Silbe davon, dass man sich (erst/auch) an unabhängige Finanzberater wenden könnte/sollte (ich meine da nicht die Vertriebe), um diese Fragen zu lösen.

Deren eigentliche Aufgabe ist es ja gerade, "im Auftrag " und "Interesse" des Kunden diese Informationen (Risiken, Erträge und Kosten) zusammen mit dem Kunden zu erörtern und Lösungsvorschläge zu erarbeiten bzw. bei der Auswahl behilflich zu sein.

Banken (und andere Finanzinstute) tun das eine (Produkte konstruieren und verkaufen - das ist nichts verwerfliches, der (unabhängige) Berater prüft und analysiert, ob die Produkte zum Kunden passen.

Beim Rechtsberater ist es ähnlich: Gesetzestexte kann man überall lesen, trotzdem nimmt man sich einen Anwalt, welcher durch den Gesetzesdschungel hilft.

Warum ist hier keine Rede von unabhängigen Finanzberatern?

Peter Angerer

+97

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Antwort
von Ilse Aigner am 09. Dezember 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Angerer,

Ihre Frage nach dem „unabhängigen Finanzberater“ halte ich für sehr berechtigt. Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzprodukten werden in Deutschland viele Begriffe und Berufsbezeichnungen verwendet, die nur schwer zu verstehen oder eindeutig zuzuordnen sind: „Bankberater, Kundenbetreuer, Finanzberater, Finanzmakler, Finanzvermittler“ etc. Kreativ sprechen einige auch von „unabhängigen Finanzoptimierern“, die aber in Wirklichkeit oft gar nicht unabhängig sind.

Ich setze mich für eine gesetzliche Neuregelung ein, damit dem Kunden klarer wird, wer ihm beim Finanzgespräch eigentlich gegenüber sitzt.

Weit über 90 Prozent der Vermittlung von Finanzanlagen in Deutschland erfolgen derzeit auf Provisionsbasis. Das heißt derjenige, der dem Verbraucher eine Finanzanlage vermittelt, erhält dafür von dem Emittenten des Produktes eine Provision. Z. B. erhält die Bank bei der Vermittlung eines Investmentfonds meist einen sog. „Ausgabeaufschlag“ von etwa 5 Prozent der Anlagesumme. Durch unterschiedlich hohe Provisionen können zum Teil erhebliche Vertriebsanreize für den Verkauf von Finanzprodukten gesetzt werden.

Ein aktuelles negatives Beispiel sind einige private Krankenversicherungen, die bis zu 18 Monatsbeiträge an Vermittlungsprovision zahlen. Das können schnell 10.000 Euro Provision für die Vermittlung eines Vertrages sein. Dass dies einen erheblichen Vertriebsanreiz setzt, der eine unabhängige, an den tatsächlichen Bedürfnissen des Kunden orientierte Beratung nicht eben fördert, liegt auf der Hand.

Die Bundesregierung bereitet derzeit ein Gesetz vor, mit dem wir das Berufsbild des so genannten „Unabhängigen Honorarberaters“ regeln wollen. Er berät ausschließlich gegen Honorar des beratenen Verbrauchers, ähnlich wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt, den Sie in Ihrem Beispiel anführen.

„Unabhängig“ bedeutet hierbei, dass der Berater weder von einem Anbieter noch einem Emittenten eine Provision oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig sein darf.

Wir möchten dieses Beratungsmodell gesetzlich schützen, um mehr Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen. Der Verbraucher kann sich dann auf dieser Basis frei entscheiden, zu welchem Finanzberater er gehen will.

Mit freundlichen Grüßen