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Autor Claudia Wisser am 27. September 2010
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Sicherheit im Internet

Klare Vertragsformularmasken im internet

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

die Firma IContent bietet einen kostenpflichtigen Zugang zu outlet-Adressen auf ihrer website outlets.de an. Der Vertragsschluss zur Nutzung dieses Angebots kommt dadurch zustande, dass ein Formular ausgefüllt und abgesendet wird. Rechts oben neben der Vertragsformularmaske befindet sich ein kleines Kästchen "Vertragsinformation", in dem der user darauf hingewiesen wird, dass der internetdienst kostenpflichtig ist. Dieses Kästchen habe ich bei Vertragsschluss übersehen, da ich davon ausging, dass alle wichtigen Vertragsinformationen in der Formularmaske genannt werden.
Wie aus den einschlägigen Verbraucherschutzforen des internets ersichtlich, vertrauten auch andere internet-Nutzer darauf, dass alle wesentlichen Vertragsinformationen in der Vertragsmaske enthalten sind und haben daher so wie ich, ohne es zu wollen, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Das AG Leipzig hat zu diesem Sachverhalt geurteilt, dass der Durchschnittsuser nicht auf Kästchen am Rande achten muss, in denen über die Kostenpflicht informiert wird. Demgegenüber haben das AG WItten und Frankfurt geurteilt, dass einem durchschnittlichen Verbraucher das Kästchen hätte auffallen müssen und der Vertrag daher rechtsgültig zustandegekommen sei. Nun frage ich mich, was rechtens ist.
Daher meine Frage an Sie:
Wäre es möglich, in das BGB eine Bestimmung einzufügen, demzufolge bei Verwendung von Formularmasken im internet zum Abschluss eines Vertrages alle wesentlichen Informationen, insbesondere die Kostenpflicht, in dieser Formularmaske enthalten sein müssen? Über mehr Rechtsklarheit diesbezüglich würde ich micht freuen.
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Wisser

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