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Autor Hans Vorbach am 29. September 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kaminkehrerrechnung: Fahrtkosten!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ich habe heute die Rechnung vom Kaminkehrer bekommen und stellte mit Erstaunen fest, dass er auf einmal die Fahrtkosten berechnet. Pro Fahrt verlangt er anteilig 8,20 € plus Mehrwertsteuer ( 3 Fahrten im Jahr = 8,20 € mal 3 = 24,60 € ).

In unserer Straße befinden sich 15 Kunden von ihm, die er zum großen Teil an einem Tag bearbeitet: 369 € plus Mehrwertsteuer in einem Jahr bei 15 Häusern. Bei 800 Häusern verdient er im Jahr 19680 € plus 19 % MWST nur durch Fahrtspesen.

Ist das noch gerecht?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Hans Vorbach

+86

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