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Autor Michael Vaßen am 18. Oktober 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Mobiles Tanverfahren

Sehr geehrte Frau AIgner,

in 2011 wird bei der Postbank das mobile Tanverfahren Pflicht. Danach muss der Kunde den
TAN Optimus comfort oder ein ähnliches Gerät kostenpflichtig erwerben. Ich wohne seit 2 Jahren wieder in Deutschland und hatte bei der niederländischen Rabobank in NL mein Konto. Dort benutzt man seit einigen Jahren diese System und der Kunde bekommt es kostenlos, selbst wenn die Batterie verbraucht ist, ein neues Gerät. Die Kontoführung ist nebenbei kostengünstiger. Das abheben von Bargeld an fremden Instituten ist in NL und außerhalb (innerhalb der EU) kostenlos? Ich finde das hier in Deutschland ein sehr großer "Reibach" mit dem angelegten Geld der Kunden gemacht wird.
Die Kostenerleichterungen der Bank (der Druck und die Versendung der Tans wird eingespart) sollte an den Kunden weitergegeben werden. Denn letzten Endes trägt hier der Kunde die Verantwortung, sein Geld richtig zu überweisen. Eine Nachforschung für irrtümlich falsch gebuchte Beträge sind sehr kostspielig.

Können Sie dort verstärkt sich für eine kostenfreie Handhabung der von mir gemachten Anmerkungen einsetzen?

Vielen Dank für das Lesen meiner Mail und viel Erfolg bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzbestimmungen!

Mit freundliche Grüßen
Michael Vaßen

http://www.postbank.de/-snm-0184330283-1287142609-01f5e00...

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