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Autor Michael Schröder am 03. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Mangelnde Gebrauchshinweise der Hersteller bei frei verkäuflichen Rodentiziden

Sehr geehrte Frau Aigner,

aufgrund eines aktuellen Ereignisses bin ich auf folgende Problemstellung aufmerksam geworden.

Es gibt zu meinem Entsetzen frei verkäufliche Rodentizide (Ratten- und Nagergifte) für jeden ohne Beratung griffbereit im Regal zu kaufen.

In den Gebrauchsanleitungen fehlen teilweise eindeutige Warnhinweise an den Verbraucher über die Gefährlichkeit des Wirkstoffes, teilweise werden nach EU-Richtlinie vorgeschriebene Köderboxen nur empfohlen.

Weiterhin werden teilweise Anwendungsemfehlungen gegeben, die den Tatbestand der offenen Ausbringung darstellen, also nicht kinder- und tiersicher.

Die Aussage der Hersteller zu diesem Thema: häufig wenig Problembewußtsein und Berufung auf "es gab in den letzten Jahren wenig Beschwerden".

Die obige Aussage relativiert sich durch die Tatsache, dass die verwendeten Cumarinderivate für die Hersteller glücklicherweise stark zeitverzögerte Wirkung aufweisen und die damit fast unmögliche Zuordnung zu einem bestimmten Produkt.

Somit erklärt sich auch die geringe Rate an direkten Beschwerden. Ich mag mir nicht vorstellen, wie hoch die Zahl der fehlerhaften- u. mißbräuchlichen Ausbringungen dieser Stoffe tatsächlich ist, wenn ich die in verschiedenen Foren beschriebenen Fälle von vergiftungen bei Tieren (Hund, Katze) zu Gemüte fuhre.

Mein Tierarzt spricht da von einer gewissen Häufung der Fälle, also Alltagsgeschäft. Diese Aussagen geben mir zu Denken. Ich habe mir heute nicht die Arbeit gemacht nach entsprechenden Vergiftungen bei Kindern nachzuforschen, könnte mir jedoch auch dort eine gewisse Zahl von Vergiftungen vorstellen, sogar aufgrund der Wirkungsweise dieser Stoffe eine gewisse Dunkelziffer an ungeklärten Fällen.

Meine Fragen lauten zu diesem Thema wie folgt:

1. Wäre es im Sinne des Verbraucherschutzes nicht dringend notwendig, für diese Produkte eine entsprechende fachliche Beratung bei Abgabe der Produkte vorzuschreiben?

2. Wäre es nicht unabdingbar notwendig, derartige Produkte an den Endverbraucher nur in fertigen eingriffssicheren Einmalprodukten zuzulassen/abzugeben?

3. Die Hersteller solcher Produkte zu verpflichen, eindeutige Kennzeichnungen und eindeutige EU-Konforme Anwendungsrichtlinien auf ihren Produkten anzubringen sowie mit eindeutigen Piktogrammen zu versehen?

4. Die Abgabe solcher Produkte/Stoffe nur unter Angabe der Personalien zuzulassen? Cumarin bekomme ich, da es ein hochwirksames Präparat ist, in der Apotheke nur gegen Rezept, auf diesen Produkten stehen mehr als deutlich genügend Warnhinweise und Anwendungsvorschriften.

Ich weiß das in diesem Staat viele Dinge sich erst ändern, wenn mal wieder etwas Schlimmes passiert und durch die Presse geht. Ich frage mich nur, ob es in diesem Falle wirklich so laufen muß.

Die Abgabe solcher Produkte im offenen Regal wie bei Aldi stellen für mich eine absolute Verharmlosung dieser Mittel dar, diese Produkte sind nicht harmlos und sind meiner Meinung nach restriktiv zu handhaben. Auch ich weiß, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann, dass die Latte zum Mißbrauch solcher Stoffe so niedrigschwellig angelegt ist schockt mich und ist für mich zugunsten der Hersteller für meine Begriffe grob fahrlässig.

Ich würde dieses Thema betreffend gerne weiter mit ihnen in Verbindung bleiben und erwarte eine mir einleuchtende Antwort.

Michael Schröder

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