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Autor Florian Wöllfel am 11. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

schufaeintrag

Sehr geehrte Frau Ministerin.Ich habe im Nov.2004 bei Mobilcom einen Handyvertrag abgeschlossen.Ein Jahr später wurden mir,ohne je schriftlich noch telefonisch einen Vertrag abgeschlossen zu haben,Gebühren für eine Partnercard und ein singl-love Paket in Rechnung gestellt.Ich wand mich an die Verbraucherzentrale in Amberg/Bayern.Die VBZ forderte Mobilcom auf ,irgentwelche Vertragsmodulitäten vorzulegen,dies blieb jedoch unbeantwortet.Stattdessen kam Post von einer Inkasso-Firma.Diese ließ mir einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen.Wir legten im Okt.2006 Widerspruch ein,und hörten diesseits auch nichts mehr.Stattdessen kam im Dez.2006 Post von der Mobilcom,worauf auf eien Teil der Forderung verzichtet wurde.Wir erfüllten diese Forderung natürlich nicht,und hörten auch nie mehr etwas.Jetzt,nach vier Jahren,wollte ich einen Handyvertrag abschliesen und erfuhr,dass noch ein Schufaeintrag da ist.Wie kann die Schufa einen Eintrag vornehmen,ohne das die Sachlage geklärt ist?Ein Verbrecher wird erst eingesperrt,wenn er verurteilt ist.Wie kann ich den Schufaeintrag löschen,ohne viel Bürokratie und Kosten.Die Schufa wollte nach einem Telefonat mir zuerst eine kostenpflichtide Selbstauskunt aufdrehen,dann sollte ich Ihnen Unterlagen zusenden,um eventuell zu löschen.Frau Ministerin ,wo bleibt der Schutz der Bürger,die täglich um 6Uhr auf Arbeit gehen ?Wo bleibt der Schutz vor solchen Schmarotzern,wer ersetzt mir Aufwand in Zeit und Unkosten?Als täglich zur Arbeit gehender Mensch unschuldig in den Fängen nichtstuender Abzocker,Armes Deutschland! Ich als eher konservatiever Bürger,habe eine andere Vorstellung von Demokratie.Was soll ich tun? Mit freundlichen Grüßen und besten Dank im voraus Florian Wölfel.

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