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Autor Susanne Kövary am 08. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Haftung bei Geldanlagen von Kleinanlegern

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

im Frühjahr 2008 bat ich (66 Jahre) meinen Berater bei der Commerzbank Münster um eine grundsolide, langfristige und sichere Anlage von von mir jahrelang angespartem Geld. Den Berater wies ich, wie bereits mehrfach zuvor, daraufhin, dass mein Hauptinteresse in jeglicher Risikovermeidung der Anlage bestünde.

Er riet mir, den für mein Alter angesparten fünfstelligen Euro-Betrag als sichere Langfristanlage im 2005 aufgelegten Offenen Immobilienfond Morgan Stanley P2 Value anzulegen. Dies geschah im Mai 2008. In der darauf folgenden Zeit erfuhr ich seitens der Commerzbank bis Oktober 2010 nichts von der bereits im Herbst 2008 infolge des Anlageverhaltens von Großinvestoren erfolgten Schließung des Fonds (siehe entsprechende Artikel u.a. in Die Zeit vom 03.11.2010). Dies ging eindeutig zu Lasten der Kleinanleger wie mich: Wertverlust von Mai 2008 bis November 2010 bisher 60%! So stellen auch Finanzexperten fest, dass Kleinanleger in Punkto Offene Immobilienfonds durchgängig falsch beraten werden (vergl. Aussage des Sprechers des DSW Marco Cabras).

Die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt weist in einem Schreiben vom 03.11.2010 an mich jegliche Verantwortung oder Haftung zurück. Dies kann und will ich nicht akzeptieren, zumal bekannt ist, dass reichlich Boni sowohl beim Management der Commerzbank als auch bei Morgan Stanley geflossen sind. Aufgrund der falschen Anlageberatung seitens der Commerzbank und schlechten Fond-Managements seitens Morgan Stanley habe ich nun den größten Teil meiner Altersvorsorge eingebüßt und frage Sie: Wo bleibt die Haftung der beratenden Banken und Fond-Manager?

Ich bitte Sie daher höflich um Informationen und Hinweise, wie ich mich gegen dieses "Verbrennen" meines Geldes wehren kann. Ich gehe fest von einer Rückmeldung seitens Ihres Ministeriums aus, denn schließlich zeichnen Sie für den Verbraucherschutz politisch verantwortlich.

Hochachtungsvoll,

Susanne Kövary
Münster, den 07.11.2010

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