Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Oli Huchler am 08. November 2010
9585 Leser · 86 Stimmen (-1 / +85)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kennzeichnung, Mengenangaben von Lebensmittel

Sehr geehrte Frau Ministerin,

beim Einkauf von z.B.Schinken und ähnliches wird sich schon einmal schrecklich über ein mitgewogenes Trennpapier aufgeregt. Wertigkeit vielleicht <1ct.. Der Nutzen ist jedoch ein westenlich höherer.

Wer aber kontrolliert z.B. die Menge einer Kugel Eis, die Menge einer Schale ("Portion") Pommes und so weiter?

Beispiele gibts genügend. Und bei solchen Machenschaften wird der Kunde reichlich über den Tisch gezogen. Der arme Wirt muss genau 0,2l zapfen, sonst droht eine Buße, die Bratwurst oder der Backfisch auf dem Wochenmarkt kontrolliert niemand. Warum eigentlich nicht?

Hier finde ich, besteht noch ein Handlungsbedarf.

Viele Grüße
Olaf Huchler

+84

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.