Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Detlev Feldschow am 17. November 2010
8191 Leser · 91 Stimmen (-1 / +90)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Herstellerangaben auf Verpackungen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

verstärkt verschleiern große Verbrauchermarktketten die Herkunft der von ihnen angebotenen Ware. Es ist auf den Verpackungen nur zu lesen: Hergestellt für ...., nicht mehr: Herggestellt von ... Wenn ich in einem bestimmten Supermarkt bin, dann weiß ich als Bürger mit normalem IQ, daß die Ware für diesen Markt hergestellt wurde. Das braucht dann nicht extra auf der Verpackung zu stehen. Mich interessiert vielmehr, ob die Ware aus Neuseeland oder Sachsen-Anhalt kommt.
Wie ist die rechtliche Lage? Umgehen die Händler ein Gesetz oder eine Vorschrift oder ist es legal, den Verbraucher die Herkunft der Ware nicht zu verraten.

Ich würde mich über eine befriedigende Antwort von Ihnen freuen.

Hochachtungsvoll

Detlev Feldschow

+89

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.