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Autor Moni Tor am 25. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Patientenrechte

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

vor mehr als 2 Monaten war ich im Krankenhaus und bemühe mich seither um eine Kopie meiner Krankenakte. Laut Beschluss vom 09.01.2006 -2 BvR 443/02 des Bundesverfassungsgerichts habe ich das Recht, eine Kopie meiner Krankenakte anzufordern. Das habe ich seit meinem letzten Tag in der Klinik getan und bis heute nur Teile in Kopie erhalten. Ich weiß nicht, wie viele Briefe ich schon geschrieben habe und wie oft ich um eine Vollständigkeitsbescheinigung gebeten habe - ohne Erfolg.

Wenn in Deutschland Verbraucherschutz wichtig sein soll, dann sollten solche Rechte auch leichter wahrzunehmen sein. Ganz offenbar ist es der Klinik völlig wurscht, wie oft ich schreibe oder was ich mache. Sie wird - so fürchte ich - erst aktiv, wenn ich einen Anwalt einschalte oder klage.

So aber sollte Verbraucherschutz nicht aussehen! Die Ärzte und Kliniken brauchen offenbar ein Gesetz, das auch Biss hat, das mit Sanktionen droht.

Ich versuche zum ersten Mal, von meinem Recht als Patientin Gebrauch zu machen. Und ich muss sagen, dass mir so ein Patientenschutz nicht viel hilft.

Monitor im November 2010

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