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Autor Stefan Krause am 26. November 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Sparkasse gibt Mailadresse weiter

Sehr geehrte Frau Aigner,

Darf ein Bankinstitut, welches personengebundene Daten wie z.b. die Mailadresse zur Abwicklung des Geschäftsprozesses nutzt ( z.b. Übermittlung aktueller Kontostände/Auszüge ) diese an ein Drittunternehmen zu Marktforschungsunternehmen weiterleiten?

Argumentation betreffenden Bankinstitutes war, dass dies laut BDSG §28 erlaubt wäre, da die Erweiterung der Vertriebswege diese Umfrage wichtig und notwendig macht.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Krause

+87

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