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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Wechsel des Stromanbieters
Sehr geehrte Frau Aigner!
Ich lebe in Jestetten (PLZ: 79798), einer kleinen Gemeinde an der schweizer Grenze. Wir beziehen unseren Strom von den Gemeindewerken Jestetten. Die Gemeindewerke Jestetten beziehen ihren Strom ihrerseits aus der Schweiz (Elektrizitätswerke Schaffhausen EKS).
Ein Wechsel des Stromanbieters wie es auf Ihrer Hompage (BMELV -Verbraucherschutz, Energie-) beschrieben ist, ist nach meinem Kenntnisstand in unserer Gemeinde nicht möglich, da die schweizer Stromlieferanten eine Durchleitung durch ihr Netz verweigern.
Ich bin der Meinung, daß auch in Jestetten das deutsche Recht angewandt werden muß, um einen Wechsel des Stromanbieters zu ermöglichen.
Über eine Abklärung der rechtlichen Situation in unserer Gemeinde und ggf. Lösungsvorschläge zum Anbieterwechsel würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Siegel
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