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Beantwortet
Autor Robert Miegel am 16. Dezember 2010
13882 Leser · 95 Stimmen (-0 / +95)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

GEZ - Abzocke im Staatsauftrag ab 2013

Sehr geehrte Frau Aigner,

heute habe ich mit Erschrecken auf der Seite focus.de gelesen, dass ab dem Jahre 2013 jeder GEZ Gebühren zahlen soll - egal ob die Empfangsgeräte im Haushalt sind oder nicht.

http://www.focus.de/kultur/medien/gez-jeder-zahlt-aber-ni...

Meine Frage:

Wann unternimmt der Staat endlich etwas gegen diesen Zwangsbesteuerungsauftrag der Medien? Hier werden Raubrittermethoden angewandt und rechtlich in der Politik untermauert. Herr Kirhoff meinte: "Allein die Möglichkeit, öffentliche Sender zu empfangen, rechtfertigt diese Abgabe."

Kann das wirklich so sein? Was folgt als nächstes? Zahlt demnächst auch jeder eine KFZ Steuer, selbst wenn er kein Auto hat, da er ja als Fußgänger auch die Straße benutzt?

Hier muss ein Riegel von Seiten der Politik vorgeschoben werden. Die Medienobrigkeit ist der Meinung hier einen großen, sinnvollen Schritt unternommen zu haben, der angeblich Zeitgemäß ist. Es ist meines Ermessens die Aufgabe der Politik diese Herren wieder auf den Boden der Tatsachen runter zu holen. Geschätzte 7.000.000.000 EUR werden jährlich in sinnlose Wiederholungen, Sendungen wie "Wetten dass..." und Musikantenstadl gepumpt und natürlich in die Gehälter der gesamten Medienvorstände. Hier MUSS etwas getan werden. Mündige, klar denkende Bürger, wollen hier nicht zu einer Zwangssteuer herangezogen werden (denn nichts anderes ist diese Abgabe) um weiter diesen aufgeblähten Apperat zu finanzieren.

Ich bitte Sie an dieser Stelle - und ich bin garantiert nicht der einzige - hier politische Diskussionen anzuregen, die wirklich Zeitgemäß sind. Die deutsche Mittelschicht wird derzeit ausgepresst wie eine Orange - aber irgendwo mus auch mal Schluss sein. In diesen Zeiten muss der Staatsauftrag an die Medien neu definiert werden und er muss zurückgeführt werden auf aktuelle, unparteiische News und Medienberichterstattung. Alles andere kann und darf nicht durch den Steuerzahler getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
R.Miegel

+95

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Antwort
von Ilse Aigner am 01. März 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Miegel,

das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den Auftrag, dem Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten und dabei bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.

Wichtig ist das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb sollen die Sender - anders als die privaten Rundfunkanstalten - weder von Werbeeinnahmen abhängig sein, noch sollen sie durch Steuern finanziert werden wie bei einem echten staatlichen Rundfunk, sondern durch Rundfunkgebühren.

Nach dem derzeitigen Rundfunkgebührenmodell ist im Prinzip jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät - Radio, Fernseher oder auch Computer - besitzt, verpflichtet, Rundfunkgebühren zu entrichten.

Die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder hat sich jedoch auf eine Änderung des Rundfunkgebührenmodells geeinigt: Vom Jahr 2013 an ist für die Gebührenpflicht nicht mehr wie bisher der Besitz von Geräten ausschlaggebend, sondern es wird stattdessen ein Beitrag pro Haushalt und – in gestaffelter Form nach Zahl der Beschäftigten – pro Betriebsstätte erhoben. Die Höhe des Beitrags soll von der bisherigen Gebühr von 17, 98 € nicht abweichen. Dieser Reformbedarf besteht, da heute öffentlich-rechtliches Programm nicht nur über Radio und Fernseher empfangen werden kann, sondern auch über Computer oder Handy. Mit dem neuen System soll ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren installiert werden, das auch allen datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung trägt.

Die Finanzierung von Hörfunk und Fernsehen fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kann hier nicht regelnd eingreifen.

Ihre Kritik an der Finanzierung, aber auch an der Gestaltung und der Qualität des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender können Sie jedoch direkt an die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder weitergeben. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:

Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin