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Autor Manfred Preußig am 03. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Das Problem privater Drohnen für den Datenschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit großem Interesse habe ich die Veröffentlichungen in der Presse über Ihre Bedenken bezüglich privater sog. Drohnen mit Kameraausstattung verfolgt. Dazu habe ich folgende Frage:

Es wird darüber diskutiert, ob es notwendig sein könnte, Gesetze und Bestimmungen bezüglich dieser Geräte zu ändern oder zu ergänzen. Nach meinem Eindruck wird hier aber ein Aspekt zu wenig beachtet - insbesondere im Hinblick auf seine Dringlichkeit: Die Unabhängigkeit der Gerichte. Sie könnte dazu führen, dass derartige, illegale Aufnahmen trotz dieses illegalen Status vor Gericht eine Beweiswürdigung erfahren. Im Falle von Streitigkeiten mit hoher Brisanz oder hohem Streitwert könnte dadurch der einzelne Nutzer derartiger Geräte die Strafe für deren illegalen Einsatz sogar in Kauf nehmen zugunsten einer günstigereren Position in der entsprechenden Auseinandersetzung. Dies würde dann mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer Art Dammbruch bei der Bewertung derartiger Aufnahmen führen. Sind erst Gerichtsurteile ergangen, an deren Zustandekommen auch die Einbringung von Beweisen aus derartigen Quellen beteiligt war, dürfte eine Änderung der Rechtslage schwierig bis unmöglich sein (ich denke dabei insbesondere an den Gleichheitsgrundsatz, den in späteren Verfahren Unterlegene gegen ein eventuelles Verbot aus derartigen Quellen stammender Beweise ins Feld führen könnten).

Meine Frage: Teilen Sie meine Sorge oder sehen Sie die vorhandenen Gesetze als ausreichend an, um eine derartige, schleichende Quasi-Legalisierung durch entsprechende Gerichtsurteile zu verhindern? Welche konkreten Maßnahmen schweben Ihnen vor, um eventuell doch vorhandene Lücken zu schließen bzw. Unklarheiten und unerwünschte Ermessensspielräume zu beseitigen?

MfG

M. Preußig

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