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Autor J. Faulhaber am 03. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Durchsetzung von Verbraucherrechten bei Zahlungserinnerungen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

vor meinem Umzug von Berlin nach Wien habe ich meinen Vertrag mit einem Fitness Studio gekündigt. Leider nicht eingeschrieben.

Doch da ich nie eine Zahlungserinnerung, ein Mahnschreiben und auch sonst keine Benachrichtigung über mehr als 18 Monate erhalten habe, hatte ich mit gutem Gewissen keinen Grund daran zu zweifeln, dass mein Kündigungsschreiben nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Über 18 Monate später(!) bekam ich von einem Inkassobüro eine Forderung von über 985 Euro, und zwar 12,90 Euro (Monatsbeitrag) erhöht um 30 Euro (Erhöhung des Monatsbeitrags Aufgrund der Nichtzahlung) = 42,90 Euro/Monat * 21 Monate (da statt zu mahnen der Vertrag automatisch verlängert wurde) = 900,90 Euro zuzüglich Mahnkosten, Zinsen und Porti = 985,66 Euro. Das ist fast das 70fache des ursprünglichen Monatsbeitrages!

Nun zu meinen Fragen:

Was nützt einfachen Menschen (und einem Studenten wie mir) mit einem monatlichen Einkommen von knapp 800 Euro das Verbraucherrecht, wenn - wie so oft kritisiert - Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen nicht rechtlich zu den geschäftlichen Gepflogenheiten gehören, womit für manche Unternehmen dem miesen Geschäftsgebaren Tür und Tor geöffnet sind? Und, was noch wichtiger ist, wenn man sich kaum, und wenn, dann nur umständlich und langwierig, gegen eben dieses miese Geschäftsgebaren mancher (Inkasso-)Unternehmen zur Wehr setzen kann? Denn Rechte durchzusetzen ist oft schwieriger als einem weisgemacht wird.

Gerade wenn einem Verbraucher keine oder nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, lohnt sich eine Klage für diesen nicht bzw. birgt eine Klage unverhältnismäßige Risiken mit sich. Oft zahlen Verbraucher zu unrecht bestehende Forderungen nur deshalb, weil ihnen durch unverständliche Schreiben mit dem Recht gedroht wird, und sie sich Aufgrund einer bestehenden Informationsasymetrie zwischen Verbraucher und Unternehmen (und deren Juristen) nicht zu helfen wissen.

Für manche sind 1.000 Euro vielleicht nicht viel Geld, für manche stellen sie aber die Lebensgrundlage dar und müssen erst verdient werden.

Mit Dank für eine Antwort und den besten Grüßen

J. Faulhaber

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