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Autor Norbert Gütschel am 03. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Irreführende Angaben in Reisekatalogen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

bitte, schreiten Sie gegen die Unsitte der Reiseanbieter ein, schlechte Hotels im Ausland in ihren Katalogen mit 4 und 5 Sternen zu versehen. Mit dieser Methode werden mit Sicherheit hohe Gewinne erzielt, der kleine Mann aber um sein gutes Geld und seine Urlaubsfreuden betrogen. Beschwert man sich nach einem solchen Reinfall, bekommt man ein lapidarers Entschuldigungsschreiben und bestenfalls noch € 100,-- zurück. Wenn man sich doch zu einer Klage entscheiden sollte, bekommt man eine Liste vorgelegt, was man vor Ort alles versäumt hat, um diese Klage begründen zu können.
Dieser Ärger wäre von vorneherein ausgeschaltet, wenn z.B. JAHN-Reisen nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre Kataloge ausstatten dürften. Schließlich bucht man in Deutschland nach deutschem Recht.

Hochachtungsvoll
Norbert Gütschel

+89

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