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Autor Sven Bluhm am 10. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Anlageberater am Pranger

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

ich bin äußerst unangenehm überrascht, das ich heute lesen musste, dass eine Gesetzesnovelle dahingehend geplant sein soll, dass künftig bei Beschwerden Bankberater mit einem Berufsverbot belegt werden sollen. Ich beziehe mich hier auf die aktuelle VÖ von verdi. Meines Erachtens wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und völlig an der Situation vorbeidiskutiert. Es wurde bereits zur Genüge der Eindruck erweckt, als seinen die Bankberater schuld daran, dass Kunden Verluste erlitten haben, im Rahmen der Finanzkrise. Ich war bis vor kurzem selbst in der Situation, dass ich Kunden beraten habe in Anlagedingen. Doch wenn dieses Vorhaben so umgesetzt wird, kann ich nur sagen, dass künftig kaum ein Kunde noch eine anlegergerechte Beratung zu erwarten hat, weil sich kein Berater mehr zu beraten traut. Die Kunden, die ich betreute, hatten sowieso schon häufig genug den Eindruck (wohl auch nicht zu Unrecht) vermittelt bekommen, dass viele Berater nicht mehr beraten würden - im wahrsten Sinne des Wortes. Die WPHG-Novelle hat meiner Erfahrung nach die Situation eher noch verschärft. Ich persönlich bin der Ansicht, dass es wesentlich zielführender wäre, wenn die Banken verpflichtet würden, ihre Berater (nachweislich) zu schulen - und dann Wertpapierberater erst nach bestandenen Prüfungen quasi "auf die Kundschaft losgelassen" werden dürften. Ich unterschreibe aufgrund meiner aktuellen Tätigkeit im Bereich Compliance einer grossen Bank sehr wohl die Behauptung, dass viel zu viel schlecht ausgebildete Berater (mit Vertriebsvorgaben) in der Wertpaierberatung tätig sind. Doch bin ich der Ansicht, dass die nun geplante Gesetzesnovelle eher dazu führt, dass das Pferd von hinten aufgezäumt wird. Die Verantwortlichen für Fehlberatungen sitzen meist in höheren Positionen - und die Berater, die Vertriebsvorgaben umsetzen, die sind dann die Dummen und verlieren u.U. sogar ihren Job. Das kann ja wohl nich im Sinne des Erfinders sein, meine ich...

Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort auf meine Bedenken - ich würde mich jedenfalls freuen, wenn ich merken würde, dass man sich auch einmal um die Bankberater Gedanken macht, die dann künftig Existenzängste haben müssten - nur weil es "Beschwerden" gibt.

Mit freundlichen Grüssen

Sven Bluhm

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