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Autor Peter Kobbe am 24. Januar 2011
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Sichere Lebensmittel

Informationspolitik und Massnahmen für sichere Lebensmittel

Sehr geehrte Frau Aigner

Der aktuelle Dioxinskandal wurde offensichtlich auf Grund des Fehlverhaltens einzelner Unternehmen in der Tierfutterindustrie ausgelöst. Dies bedeutet, dass bestehende gesetzliche Regelungen vorsätzlich missachtet wurden bzw. in einzelnen Bereichen nicht vorhandene Regelungen ausgenutzt wurden, um durch die Verwendung günstiger Rohstoffe höhere Gewinne zu erzielen. Wenn man den Aspekt des vorsätzlichen Handelns im Hinblick auf die Gefahren des Dioxins einmal außer Acht lässt, ist die Erzielung eines höheren Gewinns ein marktwirtschaftliches Grundprinzip nach dem alle Unternehmen streben. Ich gehe davon aus, dass der betreffende Hersteller sein dioxinbelastetes Futter im Verhältnis zu den Konkurrenzprodukten ebenfalls günstig angeboten hat, und in der Folge wiederum viele aus Kostengründen das vermutlich günstigere Futter gekauft haben (selbstverständlich in der Annahme, die Qualität sei zufrieden stellend). Die Auswirkungen sind hinlänglich bekannt.

In Ihrem 10 Punkte Programm werden notwendige Verschärfungen, speziell für die derzeit in der Kritik stehenden Futtermittelhersteller gefordert, die angesichts der bekannt gewordenen Vorgänge unumgänglich sind, wie beispielsweise die eigentlich selbstverständliche getrennte Verarbeitung von technischen Fetten oder die Erfordernis einer Zulassung.

Problematisch ist die Tatsache, dass infolge der globalisierten Lieferketten eine Kontrolle einzelner Komponenten, bzw. deren Nachverfolgbarkeit, sehr schwierig ist. Da mittlerweile im Lebensmittelbereich zunehmend Lieferanten aus anderen EU-Staaten bzw. Drittländern auftreten, ist eine EU-weite Liste der für diesen Bereich zulässigen Rohstoffe und Grenzwerte, aber auch der zugelassenen Herstellbetriebe, wie von Ihnen gefordert, zwingend notwendig.

Die verpflichtende Durchführung gezielter Kontrollen von Lebensmitteln durch die einzelnen Mitgliedsstaaten sollte analog zu den Kontrollen im fiskalischen Bereich durch unabhängige EU-Organe (EU-Kommission, OLAF o.ä.) überprüft werden und Abweichungen durch Anlastungen sanktioniert werden. Entsprechende Kontrollen sollten m.E. planmäßig und risikoorientiert durchgeführt werden, dazu wären von der EU und den Mitgliedstaaten Risikoprofile und Datenbanken zu erstellen, die ein einheitliches Vorgehen ermöglichen.

Die meisten bekannten Unternehmen erfüllen hohe Qualitätsstandards und analysieren die Rohstoffe zusätzlich zu den amtlichen Kontrollen in ihren eigenen Labors (z.B. bei Nüssen auf den sog. Aflatoxingehalt). Erst nach der Freigabe durch das eigene Labor wird der Rohstoff zur Verarbeitung freigegeben. Es kommt nach meinen Erfahrungen dabei vor, dass Rohstofflieferungen von den betriebseigenen Labors beanstandet werden und daher die Annahme der Lieferung verweigert wird. An dieser Stelle fehlt meiner Ansicht nach die Pflicht, eine abgelehnte Lieferung an die zuständigen Behörden zu melden. Es ist davon auszugehen, dass in entsprechenden Fällen die abgelehnte Ware anderen Herstellern günstig angeboten wird anstatt sie aus dem Verkehr zu ziehen, was natürlich nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein kann. Sollte hier nicht eine entsprechende Rechtsänderung stattfinden?

Auch im aktuellen Fall haben viele Verbraucher den Eindruck, dass zunächst versucht wird, die Bedeutung der Vorgänge herunterzuspielen. Teilweise werden Informationen auf Länderebene nicht bzw. verspätet weitergegeben, wie Sie leider selbst feststellen mussten. Insgesamt führt die katastrophale Informationspolitik zu großen Kollateralschäden, da die Verbraucher schnell ihre Konsumgewohnheiten ändern, wie z.B im Falle der BSE-Krise. Damit erleiden auch unbeteiligte Betriebe erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Wäre es nicht sinnvoll, für die Zukunft eine feste „Task - Force“ unter der Leitung des BMELV einzurichten, die aus Spezialisten aller betroffenen Bereiche besteht (z.B. Lebensmittelchemiker, Veterinäre, Agrarfachleute, Juristen, Pressefachleute usw.)besteht? Diese sollte bei unmittelbaren Gefahren alle notwendigen Aktionen und Entscheidungen, sowie auch die Informationspolitik koordinieren. Soweit sich künftig im Rahmen der Kontrollen der Landesbehörden Unregelmäßigkeiten abzeichnen, sollten diese als erstes zur sofortigen Information des BMELV bzw. der Task – Force zwingend verpflichtet werden, von wo aus dann ggf. auch Informationen auf die europäische Ebene weitergegeben werden sollten (Frühwarnsystem).

Auch wenn dies mit Sicherheit nicht der letzte Skandal im Lebensmittelsektor sein wird, bleibt zu hoffen, dass eine schnelle, effektive und harte Bestrafung präventiv wirkt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kobbe

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