Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Kirsten Rüscher am 31. Januar 2011
8079 Leser · 76 Stimmen (-0 / +76)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Toleranzbereich in der deutschen Möbelherstellung

Sehr geehrte Frau Aigner,

gibt es Richtlinien für den Toleranzbereich in der deutschen Möbelherstellung? Wir haben uns eine Schlafsofa gekauft und beim Möbelgeschäft sowie beim Hersteller reklamiert. Der Hersteller sagt aber, dass es im Toleranzbereich ist, wenn die Liegefläche unterschiedliche Höhen auf 3 Ebenen hat und insgesamt deutlich abschüssig ist. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass man horizontale, ebene Liegeflächen erwarten darf. Ich möchte nicht gleich einen Anwalt oder das Gericht einschalten, daher nennen Sie mir doch bitte eine entsprechende Stelle, die mich bei der Klärung unterstützen kann.

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Vielen Grüße und einen guten Start in die Woche

Kirsten Rüscher

+76

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.