Sehr geehrte Frau Graumann,
richtig ist, dass zur Versorgung der Tiere in der Schweine- und Geflügelmast derzeit rund 47 Prozent der benötigten eiweißreichen Kraftfuttermittel importiert werden. Ungefähr 80 Prozent entfallen dabei auf Ölsaaten und Ölschrote, überwiegend auf Sojabohnenbasis. Hauptexportländer sind Argentinien, Brasilien und die USA.
Auf einem Grossteil der Flächen in diesen Ländern werden gentechnisch veränderte Sojasorten angebaut (in den USA ca. 90 %). Hierbei handelt es sich vorwiegend um Pflanzen, die gegen ein Unkrautvernichtungsmittel (Glyphosat) resistent sind. Eine Versorgung mit heimischen eiweißhaltigen Kraftfutterkomponenten wäre nur begrenzt möglich.
Eine Einschränkung der Importe hätte schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweine- und Geflügelerzeugung in der EU.
Sie fragen auch nach dem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat: Prüfungen des Wirkstoffes Glyphosat in dem üblichen gemeinschaftlichen Verfahren auf EU-Ebene als auch diverser Mittelzulassungen mit diesem Wirkstoff in Deutschland (und allen anderen Mitgliedstaaten der EU) nach den EU-weit abgestimmten Bewertungsgrundsätzen haben ergeben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht mit schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder mit unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen ist.
Und auch bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen, die auf europäischer Ebene erfolgt, handelt es sich, wie gesetzlich vorgeschrieben, um Einzelfallentscheidungen, bei der Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abgewogen wurden.
Kompromisse bei der Sicherheit wird es mit mir auch in Zukunft nicht geben: Für den Fall, dass es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass eine gentechnisch veränderte Sorte eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnte, kann ein Verbot ausgesprochen werden.
In Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen, die eine Herbizidresistenz gegen Glyphosat tragen, wurden im Rahmen der Prüfungskriterien keine negativen Auswirkungen beobachtet. Dies gilt auch für solche Produkte, die eine Zulassung als Futtermittel besitzen.
Ein Anbau von herbizidresistenten Pflanzen ist allerdings in der EU über den experimentellen Rahmen hinaus nicht zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin