Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Burkhard Amberg am 14. Februar 2011
14320 Leser · 94 Stimmen (-1 / +93)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kennzeichnung für Kunststoffkorken

ich hätte gerne entweder eine Kennzeichnung für Kunststoffkorken, oder aber keine Folie über den Flaschenhals.

Es ist ärgerlich, dass man einen Wein kauft (auch bei über 5 Euro) und findet einen ungeliebten Kunststoffkorken vor.

Ich kann im Geschäft nicht jede Flaschenhalsfolie öffnen um nachzuschaun ob sich ein Naturkorken darunter befindet.

Aus diesem Grunde wünsche ich mir hier eine Änderung.

Ist hierzu eine Änderung möglich?

+92

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 01. Juni 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Amberg,

ich verstehe Ihren Wunsch, da für Sie der verwendete Korken beim Kauf eines Weins eine wesentliche Rolle spielt.

Nach einer geltenden EU-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten den Verkehr von abgefülltem Wein nicht wegen des verwendeten Verschlusses untersagen oder behindern.

Das halte ich auch für richtig so: Die Verwendung von Kunststoffstöpsel beim Verschließen von Weinflaschen unter die Bedingung zu stellen, die Verwendung entweder zu kennzeichnen oder aber die Verwendung einer blickdichten Folie über den Flaschenhals zu verbieten, würde den Verkehr mit Wein behindern.

Eine entsprechende Regelung für im Ausland abgefüllte Weine ist daher nicht möglich und ich würde solch eine Regelung auch für unverhältnismäßig halten.

Dieselbe Verordnung regelt auch, dass die Mitgliedstaaten für den in ihrem Hoheitsgebiet abgefüllten Wein die Verwendung bestimmter Verschlüsse oder Verpackungsarten untersagen oder die Verwendung dieser Verschlüsse bestimmten Bedingungen unterwerfen können.

Kunststoffstöpsel sind zum verschließen von Weinflaschen aber grundsätzlich geeignet. Ihre Verwendung in Deutschland einzuschränken ist derzeit nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin