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Autor Rolf Stiefel am 25. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kaskoversicherung: Fahrzeughalter älterer Fahrzeuge eklatant benachteiligt

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Anfang März 2010 habe ich folgende Bestätigung auf anhängende Mail erhalten, aber leider keine Antwort:
"Vielen Dank für Ihre Mitteilung an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir bemühen uns um eine rasche Bearbeitung."

Ich empfinde schon lange als ungerecht, dass sich bei der Kaskoversicherung für Autos die Versicherungsprämie nach dem Neuwert des Fahrzeugs richtet und im Versicherungsfall lediglich der Zeitwert erstattet wird. Damit sind Fahrzeughalter älterer Fahrzeuge eklatant benachteiligt gegenüber solchen von neueren Fahrzeugen. Somit könnte man sagen, dass der Versicherungsschutz von neueren Fahrzeugen von den Haltern älterer Fahrzeuge mitbezahlt wird und diese damit ungebührlich benachteiligt sind.

Hierzu bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie dieser Sichtweise zustimmen können und ob das Verbraucherschutzministerium entsprechende Maßnahmen zu risikobezogenen Tarifen herbeiführen kann.

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Rolf Stiefel

+75

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