Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Kaskoversicherung: Fahrzeughalter älterer Fahrzeuge eklatant benachteiligt
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Anfang März 2010 habe ich folgende Bestätigung auf anhängende Mail erhalten, aber leider keine Antwort:
"Vielen Dank für Ihre Mitteilung an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir bemühen uns um eine rasche Bearbeitung."
Ich empfinde schon lange als ungerecht, dass sich bei der Kaskoversicherung für Autos die Versicherungsprämie nach dem Neuwert des Fahrzeugs richtet und im Versicherungsfall lediglich der Zeitwert erstattet wird. Damit sind Fahrzeughalter älterer Fahrzeuge eklatant benachteiligt gegenüber solchen von neueren Fahrzeugen. Somit könnte man sagen, dass der Versicherungsschutz von neueren Fahrzeugen von den Haltern älterer Fahrzeuge mitbezahlt wird und diese damit ungebührlich benachteiligt sind.
Hierzu bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie dieser Sichtweise zustimmen können und ob das Verbraucherschutzministerium entsprechende Maßnahmen zu risikobezogenen Tarifen herbeiführen kann.
Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Rolf Stiefel
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.