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Autor Bernd liebscher am 14. März 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Garantiefristen Großgeräte-Reparaturen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

wie sind die Garantie/ Reklamationsfristen für größere Bauteile (Netzteil) bei Service- Reparaturen in technischen Großgeräten ( TV/ Monitor) innerhalb der gesetzlichen 2 Jahres- Garantiezeiten geregelt?
Was geschieht, wenn das ausgewechselte Netzteil innerhalb 17 Monaten w i e d e r ausgetauscht werden muss?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

B. Liebscher , Dresden

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