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Autor Christian Grauer am 21. März 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Leisten Staatsunternehmen Beihilfe zum Betrug?

Sehr geehrte Frau Aigner,

die Bundesrepublik Deutschland ist zu 14,83%, die KfW als Anstalt des öffentlichen Rechts zu 16,87% Anteilseigner der Deutschen Telekom AG. Nicht nur die Vorteile, die sie aus ihrer ehemaligen Stellung als Staatsmonopolist eventuell noch zieht, sondern sicher auch das Vertrauen, das durch den Anteilsbesitz des deutschen Staates erweckt wird, veranlasst viele Bürger, die Leistungen dieses Unternehmens zu kaufen. Auch ich zähle zu diesen Bürgern.

Leider erkenne ich nun, dass ich schwer getäuscht wurde und dass das Vertrauen nicht gerechtfertigt ist. Vielmehr sehe ich mich nun zum zweiten Mal einem betrügerischen Verhalten der Telekom ausgesetzt, das offenbar seit Jahren von der Regierung toleriert wird.

So wurde mir zum Einen nach einem zweiwöchigen Auslandsurlaub (Schweiz und Italien) eine Rechnung von ca. 700 EUR für die Datenübertragung (Internet) über mein Smartphone gestellt. Zum Vergleich: ich zahle in Deutschland für mein relativ durchschnittliches Volumen von 200MB im Monat ca. 50 EUR (incl. Telefon und Grundgebühr), die Kosten für Datenroaming in EU-Ländern betragen 0,17 Ct pro 50KB, das entspricht einem Betrag von 696,32 EUR für meine 200MB und damit einen Aufschlag von 1393%!!!!

Es ist keine Frage, dass die Verbindung und Abrechnung im Ausland mit höheren Kosten verbunden ist, die ich auch gerne bezahle, aber der von der Telekom angesetzte Betrag ist nicht einmal ansatzweise angemessen und kann nur als Wucher betrachtet werden.

Zum Anderen unterstützt die Telekom, wie in einem konkreten Falle bei mir, ausländische Unternehmen, die Leistungsverträge vortäuschen (z.B. durch irreführende Werbeanzeigen auf Smartphone-Applikationen, deren Anklicken als Vertragsabschluss gewertet wird) und in betrügerischer Absicht über die Telekom Leistungen abrechnet. Trotz Einspruch und Darlegung des Sachverhaltes besteht die Telekom auf die Zahlung und droht bei einem Streitbetrag von ca. 35,- EUR sogar mit Sperrung des Anschlusses, obwohl dies mittlerweile vom BGH für rechtswidrig erklärt wurde. Als Verbraucher habe ich keinerlei Chancen, gegen das ausländische Unternehmen vorzugehen. Und natürlich bin ich auf meinen Handy-Vertrag angewiesen, so dass ich mich den Forderungen beugen muss. Ohne die Hilfe der Telekom wäre dieser systematische Betrug ausländischer Firmen nicht möglich, da diesen die Handhabe fehlte, den Betrag von mir zu erpressen. Die Telekom macht sich somit zum Beihelfer eines Betruges.

Die staatliche Beteiligung macht es unmöglich, dahinter etwas anderes als ein konkretes wirtschaftliches Interesse zu argwöhnen und ich bin als Bundesbürger entsetzt darüber, dass ich mit meiner Steuerleistung ein Unternehmen mittrage, das mit Methoden arbeitet, die nicht nur von den Ihrem Ministerium zugeordneten Verbraucherzentralen scharf kritisiert wird, sondern auch vom Bundesjustizministerium und selbstverständlich von einschlägigen Medien im Internet, in der Presse und im Fernsehen.

Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass gegen die rechtswidrigen Methoden der Telekom vorgegangen wird, dass insbesondere die Kartellbehörden dem Wucher in Sachen Datenroaming entgegenwirken und dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der den Verbraucher in die Lage versetzt, gegen betrügerische Vertragsvortäuschungen und ähnliche Machenschaften, denen zahllose Bürger ausgesetzt sind und über die Sie sich problemlos im Internet informieren können, wirksam vorzugehen. Im übrigen fordere ich Sie auf, Ihre Stimme dafür einzusetzen, die staatliche Beteiligung an der Telekom und die daraus resultierenden Interessenskonflikt der Regierung unverzüglich zu beenden. Der Erlös aus einer Veräußerung der Anteile wäre in eine Stärkung des Verbraucherschutzes in dieser Sache sehr viel besser investiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Grauer

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