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Autor Friedbert Widmann am 30. März 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Sicherheitsmaßnahmen für Importe aus Japan

Sehr geehrte Frau Aigner,

in der Pressemitteilung Nr. 072 vom 25.03.11 schreiben Sie, dass "Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan streng kontrolliert und zertifiziert wurden."

In der Verordnung Nr. 297/2011 (EU-Komm.) werden diese Kontrollen festgelegt - allerdings werden in Artikel 2 Absatz 3 dritter Gedankenstrich die Höchstwerte für Erzeugnisse aus den betroffenen Regionen deutlich angehoben (Grenzwerte für radiologische Notstandssituationen, EU Nr. 3954/87). Weiterhin wird auf die Kontrolle von sehr giftigen Isotopen (Plutonium) ganz verzichtet.

Meines Erachtens widerspricht die Ausweitung der Grenzwerte der Begründung in der Einleitung der EU-Verordnung Nr. 297/2011:
"... geeignete Sofortmaßnahmen ..., um die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt zu schützen, ..."

Weshalb bewertet die EU-Kommission den Unfall in Japan wie eine "radiologische Notstandssituation" für die Lebensmittelversorgung in Europa?

Welche Schritte unternimmt das BMELV um diese EU-Verordnung zu korrigieren?

Wenn die Verordnung nicht korrigiert wird: Welche Erzeugnisse aus Japan sind so wichtig, dass das BMELV die höhere Strahlenbelastung in Kauf nimmt?

Vielen Dank
Friedbert Widmann

+82

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