Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Kristof Reich am 19. April 2011
9397 Leser · 73 Stimmen (-1 / +72)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kein Rücktrittsrecht bei Verträgen

Sehr geehrte Frau Aigner,

warum steht mir bei Verträgen die ich beim Händler vor Ort abschließe kein Widerrufsrecht zu?
Hintergrund: Ich wollte bei Media Markt einen SKY Vertrag abschließen. Habe dies auch getan. Allerdings wies ich den Verkäufer daraufhin, dass ich einen bestimmte Satellitenreceiver habe, und den auch nutzen möchte. Ich haben diesen Receiver dem Verkäufer vor Ort gezeigt. Dieser meinte dann, dass es funktionieren würde. Schließlich hat er die Ausstattung dafür. Daraufhin unterschrieb ich den Vertrag und wollte zu Hause sofort probieren, ob es ging. Leider hat der Verkäufer ( warum auch immer ) mir nicht die Wahrheit erzählt, bzw er hat sich einfach geirrt. So wie ich es mir vorstellte, kann es gar nicht funktionieren. Leider kann der Vertrag nicht storniert werden. SKY besteht auf den Vertrag, weil die Grundvoraussetzungen eigentlich gegeben sind. Bloß ich wollte ganz gerne meinen Receiver nutzen. Dieser Vorfall war im Februar und bis heute konnte ich noch nicht einmal SKY gucken, aber musste dafür schon zahlen.
Wenn ich bei einer Bank in einer Filiale eine Versicherung abschließe, habe ich auch ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Warum habe ich als Verbraucher dies bei diesen Verträgen nicht? Laut Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung kann ich nichts dagegen machen und habe nun unter für mich falschen Voraussetzungen einen Vertrag!!
Vielen Dank im Voraus und für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Kristof Reich

+71

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.