Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Eierkennzeichnung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Die Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier und nicht für die gekochten und gefärbten Eier.
Weshalb gelten für die gekochten und gefärbten Eier andere Kriterien? Was ist der Hintergrund?
Ich als Verbraucher möchte schon gerne wissen, ob die Eier in den Nudelprodukten aus der Freilaufhaltung oder aus der Käfighaltung stammen. Letztere würde ich dann nicht kaufen.
Auch wenn es sich hier um EU-Regelungen handelt, können Sie doch Einfluss üben und sich für eine Änderung, im Interresse aller Verbraucher, stark machen.
Die Herstellerfirmen werden ganz sicher nicht freiwlllig damit "werben", dass ihr Produkt mit "Käfigeiern" aus dem Ausland (ist ja billiger) verarbeitet wurde.
Beabsichtigen Sie hier eine Änderung der Vermarktungsnormen in Angriff zu nehmen?
Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Dietmar Schulze aus Kritzmow
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.