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Autor Dietmar Schulze am 21. April 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Eierkennzeichnung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Die Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier und nicht für die gekochten und gefärbten Eier.

Weshalb gelten für die gekochten und gefärbten Eier andere Kriterien? Was ist der Hintergrund?

Ich als Verbraucher möchte schon gerne wissen, ob die Eier in den Nudelprodukten aus der Freilaufhaltung oder aus der Käfighaltung stammen. Letztere würde ich dann nicht kaufen.

Auch wenn es sich hier um EU-Regelungen handelt, können Sie doch Einfluss üben und sich für eine Änderung, im Interresse aller Verbraucher, stark machen.

Die Herstellerfirmen werden ganz sicher nicht freiwlllig damit "werben", dass ihr Produkt mit "Käfigeiern" aus dem Ausland (ist ja billiger) verarbeitet wurde.

Beabsichtigen Sie hier eine Änderung der Vermarktungsnormen in Angriff zu nehmen?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüßen
Dietmar Schulze aus Kritzmow

+76

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