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Autor J. Parnieske-Pasterkamp am 09. Juni 2011
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Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - Arbeitsbedarfsmaßstab und Beitragserhöhung

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
ich habe ein Frage in Zusammenhang mit Ihrem Anschreiben vom Januar 2010 zu den Bundesmitteln zur Beitragsgutschrift 2009 an die landw. Berufsgenossenschaften, speziell 4. Absatz, Satz 2. Der klingt sehr gut und beruhigend, ABER:

Wir sind ein kleiner Forstbetrieb mit 69 Hektar. Sie erläutern in dem Anschreiben, dass durch ihre Mittel die Betriebe entlastet werden, die durch die Beitragsumstellung stärker belastet werden.
Unser neuer Beitragsbescheid 2010 weist keine Reduzierung über ihre Bundesmittel aus. Auf Nachfrage: Die Grenze wurde auf 80 ha angehoben. Und unser Beitrag ist um 500% (!) von knapp 100 € im vergangenen Jahr auf über 500 € für 2010 angestiegen. Die Härtefallregelung greift leider auch nicht, da wir unter 1200 € Beitrag liegen. Unser Forstbetrieb ist Teil einer gemeinnützigen privaten Stiftung. 500 € Beitrag entsprechen 20% unserer zeitnah zu verwendenden Mittel, die wir nun nicht für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung stellen können.

Ich werde also mit 69 Hektar doppelt bestraft: zu klein, um Bundesmittel zu erhalten und und nicht groß genug, um unter die Härtefallregelung zu fallen. Wie vielen geht es so? Das ist nicht fair.

Meine Frage:
Warum haben Sie die Grenze auf 80 Hektar angehoben, was übrigens in meinem Beitragsbescheid nicht ausgewiesen ist und warum falle ich als kleiner Betrieb, der sowieso über sehr geringe Einnahmen verfügt, nicht unter die Härtefallregelung, sondern muss klaglos 500% Beitragssteigerung hinnehmen?

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