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Autor Detlef Held am 16. Juni 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kündigung des Stromlieferanten durch Netzbetreiber

Hallo,

habe folgendes Problem:

Meinem Stromlieferanten TeldaFax wurde vom örtlichen Netzbetreiber Gemeindewerke Schwalbach zum 31.05.2011 gekündigt. Begründung: Netzentgelte wurden nicht bezahlt, wie in vielen anderen Fällen auch (siehe Presse). Darauf fiel ich ab 01.06.2011 in die Grundversorgung von den Gemeindewerken zurück.

Warum ist es von der Bundesnetzagentur oder der Bundesregierung dann nicht so geregelt, das wenn der Netzbetreiber dem Lieferanten kündigt, automatisch auch der Vertrag zwischen Lieferanten und Kunden gekündigt ist?

Dies ist wohl eine rechtliche Grauzone, die nicht abgedeckt ist und ich als Kunde dem Lieferanten extra nochmal kündigen muß, obwohl es klar ist, das er mich nicht mehr beliefern kann! Dies Kündigung wird von TeldaFax jedoch ignoriert (trotz Einschreiben keine Reaktion).

Bitte um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Held

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