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Autor A. Weiß am 15. Juni 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Beteiligung an einer Stillen Gesellschaft

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen, da ich ein Problem habe. Mein Mann hat 1999 eine stille Gesellschaft abgeschlossen. Bei Abschluss wurde nur von hoher Rendite gesprochen, nicht aber von Nachzahlung oder Verlustbeteiligung. Meinem Mann war nicht ganz klar was er da abgeschlossen hat.

Diese Betreiligung lief 10 Jahre lang. Jedes Jahr bekamen wir 10 % der eingezahlten Summe wieder raus aber nur bis zum Jahr 2007, 2008 u. 2009 gabs dann kein Geld mehr zurück.

Nun fordert uns die Hamburger Fondsgesellschaft Albis Finance AG (ehemals Nord Leas AG), mit ihrem derzeitigen Schreiben vom 25.05.2011 auf, eine Nachzahlung von fast 5.000,-- Euro, zu leisten.

- Was soll ich nur machen?

- Soll ich diesen hohnen Betrag zahlen?

- Wir haben keine Rechtschutzversicherung bzw. lohnt es
sich überhaupt zu klagen, da mein Mann über eine
Kaufmännische Ausbildung (gepr. Automobilfachverkäufer)
verfügt?

- Bzw. im Internet stehen so viele Anwälte und
Verbraucherschützer, ich weiss nicht, wem ich von
denen trauen kann!

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
und bedanke mich

freundlichen Grüßen

Weiß

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