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Autor Karlheinz Hassis am 30. Juni 2011
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Sichere Lebensmittel

GVO veränderte Lebensmittel auch kennzeichnen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner

Mit Interesse las ich Ihre Pressemitteilung Nr. 125 vom 22.06.11 „EU beschließt einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung.“

Laut Umweltbundesamt (Nov.2010) lassen sich 64 % der Konsumenten von der Produktinformation zur Kaufentscheidung leiten.

Nachdem in der BRD über ca. 85 % der Bevölkerung (Tendenz steigend) Lebensmittel mit GVO ablehnen, fehlt für mich auch eine Kennzeichnungshinweis, ob im Lebensmittel Bestandteile von gentechnisch veränderten Produkten (z.B. > 1%) enthalten sind oder bei der Herstellung verwendet wurden.

Wie/wo können wir Verbraucher z.B. als Petition bei der EU oder Bundestag eine entsprechende Ergänzung einfordern?

Begründung: Nachdem auf jeder Speiskarte die Verwendung von Phosphat deklariert und bei Lebensmittel der Hinweis von Spuren von Nüssen vermerkt werden muss wäre die Deklaration von GVO zumindest auch sinnvoll bzw. erforderlich. Eine neue Studie von Aziz Aris und Samuel Leblanc aus Kanada weist das Vorkommen eines Giftstoffs aus Gentechnik-Pflanzen im menschlichen Blut nach. Die Theorie das Gift wurde im menschlichen Verdauungstrakt zersetzt ist somit widerlegt. Gesundheitsrisiken beim Verzehr des Toxins wurden wissenschaftlich nachgewiesen.

Wie Sie neuerdings wissen, gelangt das in den Gentechnik-Pflanzen wie Mais, Soja und Baumwolle eingebaute BT über die Nahrungskette in den Körper. Bei den in der Studie untersuchten Frauen und Föten wurde Cry1AB im Blut nachgewiesen. Missbildungen an Föten können, wie es in Glyphosat belasteten Regionen Südamerikas erkennbar ist, nicht ausgeschlossen werden. Dass die Frauen mit dem Gift gearbeitet haben, konnte in der Studie verneint werden.

Somit ist zum Schutz der Bevölkerung die oben geforderte Kennzeichnung zwingend erforderlich !

Mit den besten Grüßen
Karlheinz Hassis, Benningen

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