Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
im Rahmen der Novellierung des europäischen Datenschutzrechtes werden derzeit zahlreiche Einzelfragen geprüft. Außerdem wollen wir das nationale Datenschutzrecht an das Internetzeitalter anpassen. Hierzu soll zunächst eine "Rote Linie" gezogen werden, die auch im Internet nicht überschritten werden darf. In Bezug auf Soziale Netzwerke ist mir hierbei besonders wichtig, dass Gesichtserkennungsdienste Bilder nur anzeigen dürfen, wenn in den Abgleich ausdrücklich und gesondert eingewilligt wurde. Auch die Erhebung von Standortdaten soll an eine entsprechende Einwilligung geknüpft werden.
Mit freundlichen Grüßen