Sehr geehrter Herr Eisenblätter,
ich kann Ihren Ärger gut verstehen. Und auf Ihre Frage, warum Firmen vermeintlich attraktive Angebote in riesigen Lettern anpreisen dürfen, den tatsächlichen Endpreis jedoch nicht oder aber in unleserlicher Schriftgröße angeben, gibt es eine klare Antwort: Sie dürfen es selbstverständlich nicht!
Das regelt das Preisangabenrecht: Derjenige, der gegenüber Verbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Endpreise anzugeben. Unter Endpreis versteht man den Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
Das gilt auch bei Produkten, bei denen sich aufgrund der Zeit- und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten ein umfassender Endpreis nicht bilden lässt. Typisches Beispiel wäre ein Mobiltelefon inkl. Netzkartenvertrag. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen auch hier die mit dem Abschluss eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten für den Verbraucher hinreichend deutlich kenntlich gemacht werden.
Alle Angaben müssen natürlich auch lesbar sein: Das Preisangabenrecht sieht ausdrücklich vor, dass Preise dem jeweiligen Angebot eindeutig zuzuordnen sind sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein müssen (§ 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung). Das gilt übrigens auch für das „Kleingedruckte“ in Verträgen, die so genannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Auch diese müssen von einem Durchschnittskunden mühelos lesbar sein, andernfalls werden sie nicht Vertragsbestandteil.
Verstöße gegen das Preisangabenrecht können von den zuständigen Behörden der Länder ordnungsrechtlich verfolgt werden. Auch die aus öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen haben die Möglichkeit, hiergegen mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen vorzugehen.
Sehr geehrter Herr Eisenblätter, ich möchte Sie ermuntern, von Ihnen als unseriös und ggf. illegal erkannte Preisauszeichnungspraktiken diesen Stellen zu melden! Ihre Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentralen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin