Sehr geehrte Frau Zeitler,
natürlich muss ein gekündigter Anschluss unverzüglich für einen Wechsel frei gegeben werden.
Uns haben bereits mehrere ähnliche Beschwerden über verschiedene Telekommunikationsunternehmen erreicht. Daher hat das BMELV dieses Problem auch gegenüber Vertretern von 1 & 1 bereits angesprochen.
Dort wird angegeben, dass technische Probleme eine Rolle spielen würden, wobei mein Haus nicht überprüfen kann, an welcher Stelle und in wessen Verantwortung diese liegen.
Aber: Dies alles darf kein Grund sein, dass jemand derart lange auf einen Internetanschluss verzichten muss. Hier halte ich es für erforderlich, dass die Unternehmen einen Service bieten, der sicher stellt, dass ein solches Problem kurzfristig gelöst wird. Ist dies - wie in Ihrem Fall - leider nicht gegeben, helfen tatsächlich nur rechtliche Schritte.
Hierzu können Sie sich selbstverständlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden. Unterstützung erfahren Sie aber auch bei den Verbraucherzentralen. Die aus öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen haben die Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten und auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen zu unterstützen. Daher rate ich Ihnen, sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen